Fachbereich Heizung  

Ein wichtiger Bestandteil in Ihrem Zuhause ist eine gut eingestellte Heizungsanlage. Aber die hohen Ausgaben für Energie und das zum 1.Januar 2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwingen uns, künftig auf erneuerbare Energien umzusteigen.

Was Sie zum ENERGIEWECHSEL wissen müssen - hier klicken -

Das heißt aber nicht, dass Sie sofort reagieren müssen. Funktionierende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden, solange eine Reparatur möglich ist.

Wenn die Heizung allerdings nicht mehr zu reparieren ist, dann gibt es eine Übergangsfrist um zu überlegen, was künftig mit den Vorgaben des GEG, eingebaut werden darf. Dafür gilt eine Beratungspflicht durch fachkundige Personen wie Schornsteinfeger, Heizungsfachbetriebe oder Energieberater.

Die Bedingungen und Ausnahmen im Erneuerbaren Energiegesetz sind sehr komplex und jede Pflichtberatung ist daher individuell, kostenpflichtig und auf Ihre Situation abgestimmt.

Wir Handwerksbetriebe leiden unter Fachkräftemangel, nur wurde das von der Regierung nicht bedacht, denn dieser zusätzliche bürokratische Aufwand kann von vielen Kleinbetrieben nicht umgesetzt werden.

Deshalb können wir Ihnen nur noch Reparaturen an Gasheizungen anbieten, wobei wir uns im Laufe der Jahre dabei auf Heizwert und Brennwertgeräte der Firmen Brötje und Vaillant spezialisiert haben.



  • Therme
  • 05.04.19_2